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   VGH Baden-Württemberg, 09.12.2002 - DL 17 S 15/02   

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https://dejure.org/2002,11425
VGH Baden-Württemberg, 09.12.2002 - DL 17 S 15/02 (https://dejure.org/2002,11425)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.12.2002 - DL 17 S 15/02 (https://dejure.org/2002,11425)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Dezember 2002 - DL 17 S 15/02 (https://dejure.org/2002,11425)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verletzung der Wahrheitspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gehaltskürzung wegen unwahrer Angaben eines Beamten; Verpflichtung zur Äußerung und Aussageverweigerungsrecht; Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses zum Dienstherrn oder des Ansehens des Beamtentums; Kürzung der Dienstbezüge wegen Verletzung der Wahrheitspflicht

  • Judicialis

    LDO § 9; ; LBG § 57a Abs. 1; ; LBG § 73 Satz 3; ; LBG § 74 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Disziplinarrecht (Beamte und Richter): Gehaltskürzung, Wahrheitspflicht, ärztliche Untersuchung, Dienstfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 29.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht; Posthauptschaffner; verspäteter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.2002 - DL 17 S 15/02
    Dabei wird die Dauer der Gehaltskürzung durch die Schwere des Dienstvergehens bestimmt, während für die Festlegung des Kürzungsbruchteils die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beamten maßgebend sind (BVerwGE 114, 88, 89; von Alberti/Gayer/Roskamp, LDO, § 9 Randnr. 3 m.w.N.).

    Der Kürzungsbruchteil bemisst sich bei durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen grundsätzlich an der Differenz zum Gehalt der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe; er beträgt ein Zwanzigstel, wenn es sich - wie hier - um einen Beamten des mittleren Dienstes handelt (wie BVerwGE 114, 88, 91; Urteil vom 7.12.1983, ZBR 1984, 276, 277).

  • BVerwG, 25.03.1980 - 1 D 14.79

    Gesetzlich geordnetes Verfahren - Übernahme von Feststellungen - Sachentscheidung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.2002 - DL 17 S 15/02
    Wahrheitswidrige Aussagen stellen also auch dann ein Fehlverhalten dar, wenn der Beamte die Aussage hätte verweigern dürfen, etwa weil er sich bei wahrheitsgemäßen Angaben selbst belastet hätte oder er sich auf den Persönlichkeitsschutz hätte berufen können (vgl. BVerwGE 63, 353, 366; Schütz/Maiwald, a.a.O., § 57 Randnr. 9 m.w.N.; zum Aussageverweigerungsrecht hinsichtlich höchstpersönlicher Sachverhalte - insbesondere auch bezüglich ärztlicher Feststellungen - eingehend Wilhelm, ZBR 1965, 339, 341 ff.).
  • BVerwG, 18.12.1980 - 1 D 89.79

    Beamter des gehobenen Dienstes - Dienstgestaltung - Dienstposten -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.2002 - DL 17 S 15/02
    a) Sowohl aus der Grundpflicht des § 73 Satz 3 LBG, wonach das Verhalten eines Beamten der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden hat, die sein Beruf erfordert, als auch aus der Pflicht nach § 74 Satz 1 LBG zur Beratung und Unterstützung des Vorgesetzten folgt die Pflicht des Beamten zur Wahrhaftigkeit (BVerwGE 73, 121, 122).
  • BVerwG, 07.12.1983 - 1 D 51.83

    Dauer einer Gehaltskürzung - Kürzungsbruchteil - Erziehungsbedürfnis -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.2002 - DL 17 S 15/02
    Der Kürzungsbruchteil bemisst sich bei durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen grundsätzlich an der Differenz zum Gehalt der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe; er beträgt ein Zwanzigstel, wenn es sich - wie hier - um einen Beamten des mittleren Dienstes handelt (wie BVerwGE 114, 88, 91; Urteil vom 7.12.1983, ZBR 1984, 276, 277).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2022 - DL 16 S 1567/20

    Disziplinarmaßnahme gegen eine Polizeiobermeisterin wegen außerdienstlichen

    Aufgrund der mittleren Schwere des Dienstvergehens ist aber von einem nachhaltigen Vertrauensverlust im Sinne des § 30 Abs. 1 Satz 1 LDG auszugehen, der grundsätzlich dadurch gekennzeichnet ist, dass es eines längeren Zeitraums zur endgültigen Wiederherstellung des Vertrauensverhältnisses bedarf (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.07.2017 - DL 13 S 552/16 -, juris Rn. 46) und ein Bedürfnis nach einer möglichst nachdrücklichen erzieherischen Einwirkung besteht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2002 - DL 17 S 15/02 -, juris Rn. 41).

    Für die Bestimmung der Laufzeit der Kürzung ist dabei die Schwere des Dienstvergehens entscheidend; für die Festlegung des Kürzungsanteils sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beamten maßgeblich (vgl. zu letzterem § 29 Abs. 1 Satz 2 Hs. 1 LDG; zum Ganzen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2002 - DL 17 S 15/02 -, juris Rn. 39; BVerwG, Urteil vom 21.03.2001 - 1 D 29/00 -, BVerwGE 114, 88 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2005 - DL 17 S 24/04

    Gehaltskürzung; Schulleiter einer Sonderschule; Angabe überhöhter Schülerzahlen

    Dem entsprechend hat die Rechtsprechung bei (auch bedingt) vorsätzlicher (aber auch bei grob fahrlässiger) Missachtung der Wahrheitspflicht in der Regel eine förmliche Disziplinarmaßnahme für angemessen erachtet (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.03.1996 - BVerwG 1 D 34.95 - m.w.N.; Senat, Urt. v. 09.12.2002 - DL 17 S 15/02 - Urt. v. 03.12.1997, a. a. O.); lediglich bei einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung ist eine nicht förmliche Maßnahme für ausreichend angesehen worden (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.03.1996, a. a. O., m. w. N.).

    Das dem Dienstvergehen im Einzelfall zukommende Gewicht hängt dabei auch davon ab, ob sich der Beamte durch die Abgabe unwahrer Angaben Vorteile verschafft oder es zumindest darauf abgesehen hat, ferner davon, ob dem Dienstherrn Nachteile entstanden sind (vgl. Senat, Urt. v. 09.12.2002 - DL 17 S 15/02 -).

    Während die Dauer der Gehaltskürzung durch die Schwere des Dienstvergehens bestimmt wird, sind für die Festlegung des Kürzungsbruchteils die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beamten maßgebend (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.03.2001, a. a. O.; Senat, Urt. v. 09.12.2002, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2011 - DL 13 S 2145/10

    Steuerhinterziehung eines Finanzbeamten als zwingendes Interesse für die

    Die Laufzeit der Gehaltskürzung, die nach der Schwere des Dienstvergehens bestimmt wird (BVerwG, Urteil vom 21.03.2001 - 1 D 29.00 -, BVerwGE 114, 88; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 13.10.2005 - DL 17 S 24/04 -, und vom 09.12.2002 - DL 17 S 15/02 -, jew. juris), richtet sich hier nach § 29 Abs. 1 Satz 1 LDG.
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